Durchführung
Bitte beachten Sie: Den gesetzlichen Regeln entsprechend führen wir Vaterschaftstests nur mit Einverständnis beider Elternteile durch.
Für die Untersuchung der Vaterschaft benötigen wir DNA-Proben aller beteiligten Personen, also von der Mutter, vom Kind und vom möglichen Vater. Dazu genügt in der Regel ein Abstrich der Mundschleimhaut (Speichelprobe). Eine Blutentnahme ist in aller Regel nicht notwendig, da die Art des Untersuchungsmaterials das Ergebnis der Analyse nicht beeinflusst. Wir bevorzugen die Entnahme von Speichelproben, da diese insbesondere für Kinder die bequemere und vor allem schmerzlose Alternative sind.
Die Probenentnahme kann in unserem Haus durchgeführt werden. Stattdessen können Sie aber auch eine Entnahme bei Ihrem Haus- bzw. Kinderarzt, im Krankenhaus oder beim Gesundheitsamt vereinbaren. Die Proben werden uns dann per Post gesendet.